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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON BELTPARTNER VARSSEVELD
1. Anwendbarkeit
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote und alle Vereinbarungen des Verkäufers mit dem Käufer.
1.2. Abweichende Bestimmungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und werden als Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur nach Unterschrift beider Parteien anerkannt.
1.3. Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit Beltpartner verzichtet die Gegenpartei auf etwaige von ihr geltende Bedingungen, wie auch immer diese benannt sind, so dass für alle Vereinbarungen ausschließlich diese von Beltpartner angewandten Bedingungen gelten.
1.4. Wenn und soweit ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu einer zwingenden Bestimmung des nationalen oder internationalen Rechts steht, gilt dies als nicht vereinbart und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Übrigen weiterhin. Verkäufer und Käufer werden sich dann beraten, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die widersprüchliche Bestimmung ersetzen soll, wobei Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
2. Definitionen
2.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Käufer: derjenige, mit dem der Verkäufer Kaufverträge über die Lieferung von Produkten abschließt oder über einen solchen Kaufvertrag verhandelt.
Verkäufer: Beltpartner mit Sitz in Varsseveld, registriert bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 55674127.
Produkte: die vom Verkäufer an den Käufer verkauften oder möglicherweise zu verkaufenden Waren.
Vertrag: jeder Kauf- oder Verkaufsvertrag, der zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wird.
3. Angebote, Vertragsabschluss und Preisfestsetzung
3.1. Alle vom Verkäufer abgegebenen Kostenvoranschläge, Angebote zu Preisen, angegebenen Lieferzeiten usw. sind völlig unverbindlich und für den Verkäufer in keiner Weise verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung der vom Käufer erteilten Bestellung durch den Verkäufer oder durch die Ausführung des Vertrages durch den Verkäufer zustande. Aufgrund eines abgegebenen Angebots besteht für den Verkäufer keine Verpflichtung, einen Teil zu einem (entsprechenden) Teil des für das Ganze angegebenen Preises zu liefern.
3.3. Die Lieferung der Produkte erfolgt zum vereinbarten Preis. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung die Sätze beispielsweise für Löhne oder sonstige Kosten erhöht haben.
3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, diesen Preis im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu erhöhen.
3.5. Die in Angeboten und Vereinbarungen genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
4. Ausführung des Vertrages
4.1. Der Verkäufer wird den Vertrag mit der Sorgfalt eines guten Auftragnehmers ausführen. Es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.
4.2. Die vom Verkäufer angegebenen Fristen sind stets Richtwerte und gelten nicht als Fristen. Eine Überschreitung dieser Bedingungen verpflichtet den Verkäufer nicht zur Zahlung von Schadensersatz und gibt dem Käufer kein Recht, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder gleichwertige grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vor.
4.3. Wenn und soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages dies erfordert, hat der Verkäufer das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
4.4. Der Käufer stellt sicher, dass alle Informationen, die der Verkäufer als notwendig angibt oder von denen der Käufer vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, dem Verkäufer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden dem Verkäufer die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist der Verkäufer berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
5. Lieferung
5.1. Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Lager des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dem Verkäufer steht es völlig frei, die Art des Transports zu bestimmen. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung trägt der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Produkte.
5.2. Die Versandkosten für Bestellungen mit einem Einkaufswert von weniger als 300 € ohne Mehrwertsteuer gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Bei Bestellungen mit einem Einkaufswert von 300 € oder mehr gehen die Transportkosten zu Lasten des Verkäufers, es sei denn, es handelt sich um Lieferungen ins Ausland oder es wurde etwas anderes vereinbart.
5.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ab dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm ausliefert oder liefern lässt oder zu dem Zeitpunkt, zu dem er ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
5.4. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder unterlässt er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
5.5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Produkte in Phasen zu liefern und die verschiedenen Phasen separat in Rechnung zu stellen.
5.6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einen Vertrag nicht auszuführen, wenn der Käufer eine Anzahlung oder frühere Lieferungen nicht oder zumindest nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat.
5.7. Der Verkäufer kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Käufer durch eine verspätete oder nicht rechtzeitige Lieferung entstehen.
6. Zahlung
6.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Vorkasse innerhalb einer Zahlungsfrist von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum. Bei der Zahlungsfrist handelt es sich um eine strenge Frist.
6.2. Erfolgt die vollständige Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, überschreitet der Käufer eine Frist und gerät von Rechts wegen in Verzug. Dem Verkäufer steht es dann frei, den Vertrag zu kündigen und die Produkte an einen Dritten zu verkaufen. Die übrigen Rechte des Verkäufers, beispielsweise auf Erfüllung, gesetzliche Handelszinsen und/oder Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
6.3. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
6.4. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen an den Käufer einzustellen, bis der gesamte ausstehende Betrag aus allen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen vollständig bezahlt ist. In diesem Fall ist der Verkäufer auch berechtigt, die folgenden Artikel ausschließlich per Nachnahme zu versenden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis aller gelieferten Produkte sowie etwaige Zinsen, Nebenkosten und sonstige Ansprüche aus allen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer vollständig bezahlt sind.
7.2. Bis der Käufer Eigentum an den gelieferten Produkten erwirbt, ist es dem Käufer nicht gestattet, über die Produkte zu verfügen, sie zu verpfänden oder sie in sonstiger Weise zu belasten, zu verarbeiten oder zu verarbeiten, es sei denn, dies geschieht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Käufers.
7.3. Bei Nichtzahlung oder zumindest verspäteter Zahlung einer oder mehrerer bereits abgelaufener Rechnungen oder bei begründeter Befürchtung des Verkäufers, dass die Zahlung einer Rechnung nicht oder zumindest nicht rechtzeitig erfolgen wird, hat der Verkäufer das Recht, die gelieferten Produkte unverzüglich in Besitz zu nehmen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Der Käufer hat dem Verkäufer diesbezüglich uneingeschränkte Kooperation zu leisten.
7.4. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder wollen sie Rechte daran begründen oder durchsetzen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
8. Inkassokosten
8.1. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
8.2. Für die entstandenen Inkassokosten schuldet der Käufer die gesetzlichen Zinsen.
9. Geistiges Eigentum
9.1. Der Verkäufer ist Markeninhaber und Vertreiber mehrerer eingetragener Marken. Wenn der Verkäufer markenlose Produkte anbietet, ist es dem Käufer ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht gestattet, vom Verkäufer gelieferte markenlose Produkte online oder physisch unter Angabe dieser vom Verkäufer registrierten Marken anzubieten.
9.2. Produktbilder des Verkäufers dürfen vom Käufer nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verkäufers verwendet werden, um vom Verkäufer gekaufte Produkte unter einer vom Käufer registrierten Marke und mit einem eigenen Barcode online zu stellen.
10. Mängel, Untersuchung und Reklamationen
10.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung zu untersuchen. Der Käufer muss prüfen, ob die Produkte der vereinbarten Qualität und Menge entsprechen.
10.2. Sofort erkennbare Mängel sind dem Verkäufer schnellstmöglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Reklamation muss möglichst detailliert beschrieben werden, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
10.3. Nicht sofort erkennbare Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Entdeckung oder nachdem der Käufer den Mangel vernünftigerweise hätte entdecken können, in jedem Fall jedoch innerhalb eines Monats nach Lieferung schriftlich angezeigt werden.
10.4. Bei den in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen handelt es sich um strenge Fristen, nach deren Ablauf sich der Käufer nicht mehr auf einen Mangel berufen kann.
10.5. Mängel im Zusammenhang mit bestimmten Lieferungen wirken sich nicht auf frühere oder nachfolgende Lieferungen aus und geben dem Käufer nicht das Recht, die Zahlung für die betreffende frühere oder nachfolgende Lieferung zu verweigern und/oder auszusetzen.
10.6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Käufer nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung.
10.7. Der Nachweis, dass die Lieferung nicht der Vereinbarung entspricht, ist vom Käufer zu erbringen.
10.8. Die Rücksendung von Produkten erfolgt nur mit Zustimmung des Verkäufers, auf Kosten und Gefahr des Käufers.
11. Aussetzung und Auflösung
11.1. Wenn der Käufer einer Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, wenn der Käufer für insolvent erklärt wurde oder ein entsprechender Antrag beim Gericht gestellt wurde, wenn der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt wurde, wenn das Unternehmen des Käufers geschlossen oder liquidiert wurde, wenn die Waren des Käufers beschlagnahmt wurden oder wenn der Käufer unter Pfändung oder Vormundschaft gestellt wurde, sind sämtliche Ansprüche des Verkäufers unbeschadet jeglicher Entschädigungszahlungen ausgeschlossen des Verkäufers unverzüglich und vollständig auf den Käufer zu übertragen und der Verkäufer ist berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention sofort ganz oder teilweise aufzulösen.
12. Haftung
12.1. Der Verkäufer schließt jegliche Haftung für Schäden (sowohl direkte als auch indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden) aus, wozu auch die Haftung des Verkäufers für Schäden gehört, die durch die vom Verkäufer gelieferten Produkte, erbrachten Dienstleistungen oder Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers verursacht werden. Das Vorstehende gilt mit Ausnahme von Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen.
12.2. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht, wenn der Käufer von einem Dritten wegen Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts verklagt wird. Ist der Verkäufer beispielsweise aufgrund eines Schutzrechts gezwungen, Produkte vom Käufer zurückzufordern, haftet der Verkäufer nicht für den daraus resultierenden Schaden.
12.3. Jegliche Haftung des Verkäufers erlischt, wenn der Schaden entstanden ist, nachdem das gelieferte Produkt anders als üblich oder ordnungsgemäß behandelt oder verarbeitet oder verwendet wurde.
12.4. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf einen Betrag beschränkt, der dem Rechnungswert des Vertrags entspricht oder zumindest dem Teil des Rechnungswerts entspricht, auf den sich die Haftung bezieht. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers in jedem Fall auf maximal den Betrag beschränkt, der dem Verkäufer im Rahmen der vom Verkäufer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
12.5. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf von diesem erlittene oder erlittene Schäden frei.
13. Höhere Gewalt
13.1. Die Parteien sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran aufgrund eines Umstands gehindert werden, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und für den sie aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder allgemein anerkannter Meinungen nicht verantwortlich sind.
13.2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhergesehenen Ursachen verstanden, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, die ihn jedoch daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Hierzu zählen auch Streiks im Unternehmen des Verkäufers.
13.3. Im Falle höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
13.4. Führt ein Fall höherer Gewalt zu einer Überschreitung des vereinbarten Termins oder der vereinbarten Frist, hat der Käufer das Recht, den betreffenden Vertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Diese Kündigung erstreckt sich nicht auf bereits gelieferte Waren; diese sind gemäß Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Verkäufer zu zahlen.
14. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
14.1. Für alle Verträge, auf die diese Bedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen den Parteien ergeben, werden vom zuständigen niederländischen Gericht am Geschäftssitz des Verkäufers entschieden.
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